Sie haben Fragen rund um das Thema Reinigung? Ich habe die Lösung und helfe Ihnen gerne weiter.

In meiner bundesweiten Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk der Handwerkskammer Düsseldorf, ergibt sich ein umfangreiches Leistungsportfolio, zu diesem ich Ihnen nachfolgend einen ersten Überblick vermitteln möchte.

Durch bestehende Netzwerke und Verbindungen sind auch umfangreiche Projekte kein Hindernis.

Mehr über mich
Wie viele meiner Berufskollegen führte mich der Beginn meines beruflichen Werdeganges an der Berufsausbildung zum Gebäudereiniger vorbei über die Weiterqualifizierung zum Gebäudereinigermeister. Seit dieser Qualifizierung bin ich bis heute als Dozent im Gebäudereiniger-Handwerk sowie ehrenamtlich als Prüfer für Gesellen- und Meisterprüfungen tätig. Nach mehreren Jahren der handwerklichen Tätigkeit übernahm ich zunehmend mehr Verantwortung in einem Gebäudereinigermeisterbetrieb bis zur mehrjährigen Tätigkeit als Betriebsleiter. Nach einer Tätigkeit im Vertrieb eines mittelständischen Gebäudedienstleisters, entschied ich mich für einen vollständigen Wechsel der Perspektive. Von diesem Zeitpunkt an bin ich bis heute als Auftraggebervertreter im öffentlichen Dienst tätig. Angesprochen durch Berufskollegen und gereift durch meine bisherigen Erfahrungen entschied ich mich, den Weg zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beschreiten.
Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

 

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Leistungsüberblick

Beratung zur Ausschreibung und Vergabe

Die Grundlage für eine ordentliche Auftragsabwicklung ist die Sach- und fachgerechte Auftragsvergabe. Ob Sie privatwirtschaftlich oder als öffentliche Einrichtung bis zur EU-Vergabe Ausschreiben, in beiden Sektoren stehe ich Ihnen als kompetenter Berater zur Verfügung. Die Vielzahl an Fallstricken innerhalb des Ausschreibungsverfahrens ist beachtlich und somit wird eine fachliche Unterstützung fast unerlässlich. Ich unterstütze Sie im gesamten Prozess, von der Aufmaßermittlung über die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Leistungsbeschreibungen und Bewertungsmatrixen bis zur Plausibiltätsprüfung der Angebote.

Beratung zur Bauplanung

Bei jedem Bauvorhaben sind viele Entscheidungen zu treffen, jedoch die richtigen Entscheidungen für ein möglichst nachhaltiges und fortlaufend kostengünstiges Objekt speziell im Rahmen der Unterhaltsreinigung ist nicht immer einfach. Hier wirkt das Zusammenspiel zwischen architektonischer Ästhetik und einfach zu unterhaltenden Konstruktionen sowie die Art der verwendeten Oberflächenwerkstoffe und technischen Ausstattung. Eine weitere Säule der nachhaltigen und effizienten Unterhaltsreinigung ist die technische Ausstattung von Gebäuden auch unter Berücksichtigung der automatisierten Reinigung.

Beratung in der Bauunterhaltung / Prozessoptimierung

Vom Neubau bis zum denkmalgeschützten Gebäude ist in der Bauunterhaltung die Unterhaltsreinigung ein wesentlicher Faktor. In vielen Objekten können Prozesse und Ausführungstechniken effizienter und bedarfsorientiert gestaltet werden. Hierzu wird zunächst eine Analyse durchgeführt. Innerhalb der Analyse werden Mitarbeiterplanung, Leistungskennzahlen, Reinigungsintervalle, Leistungsverzeichnisse, Reinigungstechniken, Maschinen und Geräte sowie die eingesetzte Reinigungschemie fachlich wie auch unter wirtschaftlichen Aspekten geprüft und bewertet. Die Umfänge der Optimierung wie auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung werden vorgestellt und bedarfsorientiert umgesetzt.

Gutachten

Gerichtsgutachten

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich wird das zuständige Gericht mit der Rechtsprechung beauftragt. Dem Gericht obliegt die Auswahl eines Qualifizierten Sachverständigen zur Erstellung eines Gerichtsgutachten. Hiermit wird die fachliche Expertise zu dem vorliegenden Fall durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Schriftform oder mündlich erbracht. Die objektive, unabhängige und qualifizierte Feststellung des Sachverständigen versetzt das Gericht in die Lage Detail- und Fachwissen zu dem Sachverhalt in Erfahrung zu bringen und dies in der Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten kann durch jede Person oder jedes Unternehmen beauftragt werden. Ist der Sachverhalt unklar, fraglich oder Sie möchten fachliche Gewissheit haben, beispielsweise zu einer Leistungserbringung oder einem Produkt, ist das Fachwissen des unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erforderlich. Sie formulieren die Fragestellung und erhalten ein qualifiziertes und verständliches Gutachten.

Schiedsgutachten

Kommen Sie mit dem Auftragnehmer oder dem Auftraggeber nicht überein hilft die Erstellung eines unabhängigen und qualifizierten Schiedsgutachten. Beide Parteien verständigen sich verbindlich darauf dem Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu folgen. Diese Vorgehensweise entlastet nicht nur unsere Gerichte, sondern vermeidet unter Umständen ein kostenintensives und langwieriges Gerichtsverfahren.

Qualitätsmessung / Begleitung der bestehenden Vertragsverhältnisse

Sie haben Zweifel an der erbrachten Leistung oder möchten eine objektive, fachliche Begleitung Ihrer beauftragten Leistung? Eine fachliche Prüfung der erbrachten Leistung ist ebenso wichtig wie die daraus folgende Dokumentation sowie Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen. Wird eine Leistung nicht fachgerecht erbracht, kann dies zu Schäden und oder zu hohen Instandsetzungsaufwendungen führen. Beugen Sie diesen Umständen vor und lassen Sie die Leistung objektiv prüfen.

Messtechnik

Rutschsicherheit / Messung des Gleitreibungskoeffizienten

Ob Sportbodenbeläge, Treppen, Flure oder Eingangsbereiche erscheint Ihnen ein Bodenbelag zu glatt oder zu stumpf, ist eine objektive Messung des Gleitreibungskoeffizienten gemäß DIN 51131 und DIN EN 16165:2021 das erste Mittel der Wahl. Hier wird unter Berücksichtigung der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Begehsicherheit gemessen, ausgewertet und dokumentiert.

Hygieneprüfung

Zur Prüfung von Hygienerelevanten Bereichen führen wir eine ATP-Messung (quantitative Bestimmung des intra- und extrazellulären Adenosintriphosphates) durch. Diese Messtechnik erlaubt einen direkten Überblick über den Grad der Belastung von Lebensmittel- oder mikrobiologischen Verunreinigungen auf Oberflächen.

Schichtdickenmessung

Von der Konservierung der Metallfassade bis zur Dispersion / Beschichtung auf Bodenbelägen ermitteln wir die vorhandene Schichtdicke vor- und nach Leistungserbringung.

Bestimmung der kapillaren Wasseraufnahme von Steinfassaden

Zum Schutz einer Fassade ist im Einzelfall eine Hydrophobierung / Imprägnierung zu prüfen. Die Wasseraufnahme vor- und nach der Maßnahme wird gemessen und entsprechend den Vorgaben ausgewertet und dokumentiert.

Schulung und Seminare

Für Ihren Bedarf an Fort- und Weiterbildung erstelle ich Ihnen auf Anfrage ein Individuelles Konzept.
Mein Angebot zu Schulungen und Seminaren wird aktuell entwickelt und ist demnächst hier zu finden.

Kontakt

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