Prüfung bestehender Aufträge

Prüfung bestehender Reinigungsverträge und Aufträge

 

Bestehende Reinigungsverträge entwickeln sich häufig über viele Jahre hinweg. Nutzungsänderungen von Gebäuden, veränderte Anforderungen der Nutzer, Anpassungen von Reinigungsintervallen oder tarifliche Entwicklungen führen dazu, dass die ursprünglich vereinbarten Leistungen nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Dies kann sowohl zu Qualitätsmängeln als auch zu unnötigen Kosten oder Konflikten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk prüfe ich bestehende Reinigungsverträge, Leistungsverzeichnisse und Leistungsumfänge unabhängig und objektiv. Ziel der Prüfung ist es, Transparenz über die tatsächliche Vertragssituation zu schaffen und Optimierungspotenziale aufzudecken.

Wann ist eine Prüfung bestehender Aufträge sinnvoll?

Eine Überprüfung bestehender Verträge empfiehlt sich insbesondere dann, wenn:

  • wiederkehrende Qualitätsmängel auftreten,
  • Beschwerden von Nutzern oder Beschäftigten zunehmen,
  • die Reinigungsleistungen nicht nachvollziehbar erscheinen,
  • der Personalaufwand des Dienstleisters hinterfragt wird,
  • erhebliche Preissteigerungen erfolgt sind,
  • Vertragsänderungen vorgenommen wurden,
  • Gebäude umgebaut oder anders genutzt werden,
  • eine Ausschreibung vorbereitet werden soll,
  • Unsicherheiten hinsichtlich der Vertragserfüllung bestehen.

Was wird geprüft?

Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des Auftraggebers und kann unter anderem folgende Bereiche umfassen:

Vertragsunterlagen

  • Reinigungsvertrag
  • Leistungsverzeichnis
  • Leistungsbeschreibungen
  • Nachtragsvereinbarungen
  • Sonderleistungen
  • Qualitätsvereinbarungen
  • Dokumentationspflichten

Leistungsumfang

  • Vollständigkeit der vereinbarten Leistungen
  • Plausibilität von Reinigungsintervallen
  • Übereinstimmung zwischen Vertrag und tatsächlicher Gebäudenutzung
  • Berücksichtigung besonderer Nutzungsbereiche
  • Wirtschaftlichkeit der Leistungsstruktur

Flächen- und Mengenermittlung

  • Überprüfung vorhandener Flächenangaben
  • Plausibilitätsprüfung von Raum- und Flächenverzeichnissen
  • Bewertung von Leistungskennzahlen
  • Kontrolle von Reinigungsgruppen und Intervallen

Qualitätsanforderungen

  • Nachvollziehbarkeit der Qualitätsvorgaben
  • Eignung bestehender Kontrollsysteme
  • Bewertung der vereinbarten Qualitätsstandards
  • Prüfung der Dokumentation und Nachweisführung

Ziel der Prüfung

Die Überprüfung bestehender Aufträge dient nicht der einseitigen Interessenvertretung einer Vertragspartei. Vielmehr wird objektiv bewertet, ob die vereinbarten Leistungen fachlich nachvollziehbar, wirtschaftlich angemessen und praktisch umsetzbar sind.

Die Ergebnisse ermöglichen unter anderem:

  • Identifikation von Leistungsdefiziten,
  • Erkennung von Über- oder Unterdeckungen im Leistungsumfang,
  • Optimierung von Reinigungsintervallen,
  • Vorbereitung von Vertragsanpassungen,
  • sachgerechte Vorbereitung einer Neuausschreibung,
  • Verbesserung der Qualitätskontrolle,
  • Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für Auftraggeber.

Unabhängige und fachkundige Bewertung

Durch die Kombination aus langjähriger praktischer Erfahrung in der Gebäudereinigung, Tätigkeit in der öffentlichen Vergabe sowie der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger erfolgt die Prüfung bestehender Reinigungsaufträge auf einer unabhängigen, nachvollziehbaren und fachlich fundierten Grundlage.

Gerne unterstütze ich öffentliche Auftraggeber, Unternehmen, Immobilienverwaltungen und sonstige Auftraggeber bei der Bewertung bestehender Reinigungsverträge und der Entwicklung wirtschaftlicher sowie praxisgerechter Lösungen.

© Sachverständigenbüro Rohra. Alle Rechte vorbehalten 2026

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